Wiener Gemischter Satz DAC mit Herkunftspyramide

Ortsweine ersetzen Großlagen, Bezeichnung ab Ernte 2024 verpflichtend

Mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 wurde die DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“ geändert. Es wurde eine dreistufige Herkunftspyramide eingeführt, die aus Gebietswein, Ortswein und Riedenwein besteht.

Beim Herkunftsmarketing stehen die herkunftstypischen Weine im Vordergrund, die dem Gebiet damit ein klares Profil geben. Innerhalb unseres Gebiets Wien haben wir nun drei Stufen mit immer enger werdenden Grenzen definiert (Pyramide). Dem internationalen Verständnis einer Herkunftspyramide folgend, steht ein Gebietswein für Einstiegsqualität mit großer Produktionsmenge und entsprechendem Einstiegspreis. An der Spitze der Pyramide befindet sich die Ried als kleinste definierte Herkunftsangabe und entsprechend kleiner Produktionsmenge. Diese engste Herkunftsangabe sollte demnach nur für die höchste Weinqualität verwendet werden, das sind die Top-Weine mit dem höchsten Preis. Ortsweine sind qualitativ und preislich irgendwo zwischen Einstiegs- und Topqualität.

Herkunftspyramide

 

Ortsweine

Ortsweine widerspiegeln den Charakter der Weinbauorte, der durch unterschiedliche Böden und Klima geprägt ist.  In jedem typischen Sortiment finden sich Weine in mittlerer Preiskategorie, die deutlich über der Einstiegsqualität liegen aber nicht zum Topsegment zählen. Typischerweise sollten diese Weine einen Ortsweinnamen tragen. 

In Wien wurden sieben Ortsweine definiert, die die bisher verwendeten Großlagen ablösen. Für WGS sind nur noch die Namen der Ortsweine möglich. Die Großlagen bleiben bestehen und können für alle anderen Sorten außer WGS verwendet werden.

  • Nußberg: Trauben aus KG Nußdorf und Heiligenstadt
  • Grinzing: Trauben aus KG Grinzing
  • Sievering: Trauben aus KG Obersievering und Untersievering
  • Neustift: Trauben aus KG Neustift und Salmannsdorf
  • Maurerberg: Trauben aus KG Mauer, Kalksburg, Rodaun und Liesing. Wahlweise ist auch „Mauer“ möglich
  • Oberlaa: Trauben aus KG Oberlaa-Stadt
  • Bisamberg: Trauben aus KG Stammersdorf und Strebersdorf. Wahlweise ist auch „Bisamberg-Stammersdorf“ möglich

Qualitätsstufen

Die allgemeinen Vorschriften für WGS, wie das Sortenverhältnis, kein stark wahrnehmbarer Holzeinsatz oder ein bezeichnungsunschädlicher Verschnitt bis 15% mit anderen Wiener Qualitätsweinen haben sich nicht geändert und gelten für alle WGS-Weine gleichermaßen. Die drei Qualitätsstufen der WGS-Herkunftspyramide sind folgend definiert.

Gebietswein Wien

  • Trauben aus allen WGS Weingärten in Wien
  • max 12,5% Alk am Etikett
  • trocken n Verkauf an Endverbraucher ab 1. Dezember des Erntejahres

Ortswein

  • Trauben aus den definierten Ortswein-Gebieten
  • min 12,5% Alk am Etikett n trocken
  • Verkauf an Endverbraucher ab 1. März auf die Ernte folgend

Riedenwein

  • Trauben von einer Wiener Ried
  • min 12,5% Alk am Etikett
  • trocken oder halbtrocken
  • Verkauf an Endverbraucher ab 1. Mai auf die Ernte folgend

Bezeichnung

Die Ernte 2023 gilt als Übergangsjahr, ab der Lese 2024 gelten die neuen Bezeichnungsvorschriften am Etikett. Sowohl „Wiener Gemischter Satz DAC“ als auch eine mögliche kleinere Herkunftsangabe (Ortswein oder Riede) müssen am Hauptetikett und am Schauetikett (Rücketikett und Vorderetikett) genannt werden. Der Name des Ortsweins oder der Riede soll größer sein als „Wiener Gemischter Satz“.

 

Hier bekommen Sie Wiener Gemischter Satz DAC: